Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Mit "Rückstandsausweis und Beschluss" der Abteilung 3 des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Dezember 1995 wurden dem Beschwerdeführer rückständige Kammerbeiträge für das 2. Quartal 1993, das 3. Quartal 1994, sowie die ersten drei Quartale 1995 bis zum Datum der Erlassung des Beschlusses, ferner restliche Disziplinarratsbußen und -kosten sowie Exekutions- und Vollzugskosten seit dem 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §68;DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;RAO 1868 §26 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 5 RAO vorgesehene Möglichkeit, gegen Beschlüsse des Ausschusses das Rechtsmittel der Vorstellung zu erheben, über welches der Ausschuss entscheidet, stand dem Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §68;DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;EO §1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Nach Art VIII des Gesetzes vom 16.11.1906, RGBl Nr 223, sowie § 68 des Disziplinarstatutes sind Rückstandsausweise der Rechtsanwaltskammer über ausständige Kammerbeiträge und Geldbußen Exekutionstitel im Sinne des § 1 EO und können solche... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §68;DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;EO §1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Dem Betroffenen steht eine entsprechende Rechtsschutzmöglichkeit auch gegen Rückstandsausweise offen. Diese stellen zwar keine bekämpfbaren Bescheide dar, sondern entfalten ihre Wirkung erst im Vollstreckungsverfahren; dieses eröffnet abe... mehr lesen...