Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit 1. Juli 2000 fusionierte die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (dGesbR) "H H & Partner - Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern" mit der österreichischen offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) "H und Partner Rechtsanwälte". Die für die H und Partner OEG als Gesellschafter und Substituten tätigen Rechtsanwälte Dr. H, Dr. V, Dr. S, Dr. R, Dr. G, Dr. G, Dr. M und Dr. S traten der deutschen Gesellschaft bürgerlic... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungEMRK Art6 Abs1 / TribunalDSt 1990 §59 ffEG Art234EWR-BVG Art6RAO §1aRAO §21cRichtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.98 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat Art11
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 12957/1991 zu entnehmen ist, war der beschwerdeführende Rechtsanwalt mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 13. Dezember 1989 für schuldig befunden worden, die Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "die aus der Konsultierung des Rechtsanwaltes (folgt Name) d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7DSt 1990 §5 ffDSt 1990 §59RL-BA 1977 §38
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der Haftung eines Rechtsanwalts
für Honorar und Auslagen eines im Substitutionsweg in Anspruch
genommenen ausländischen Anwalts; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung
einer Disziplinarstrafe w... mehr lesen...