Begründung: 1.1. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Er begehrt mit dem vorliegenden, auf Art140 B-VG gestützten Antrag, §28 Abs3 letzter Satz und §40 letzter Satz des Disziplinarstatuts 1990 (DSt 1990) wegen Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf Achtung des Privat- und Familienlebens als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Zur Zulässigkeit des Antrages bringt der Antragsteller im... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRK Art8DSt 1990 §28 Abs3DSt 1990 §40
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines Rechtsanwaltes auf
Aufhebung von Bestimmungen des DSt 1990 betreffend die Verständigung
des Anzeigers vom Einstellungsbeschluß bzw vom Inhalt des das
Disziplinarverfahren erledigenden Erkenntnisses mangels Eingriff in
die Rechtssphäre des Antragstellers ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Er begehrt mit dem vorliegenden, auf Art140 B-VG gestützten Antrag, §28 Abs3 letzter Satz und §40 letzter Satz DSt 1990 wegen Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf Achtung des Privat- und Familienlebens als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Zur Zulässigkeit des Antrages bringt der Antragsteller im wesentlichen vor, daß beim Di... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragDSt 1990 §28 Abs3DSt 1990 §40
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des DSt 1990 betreffend die Verständigung des Anzeigers vom
Einstellungsbeschluß bzw vom Inhalt des das Disziplinarverfahren
erledigenden Erkenntnisses mangels Darlegung der unmittelbaren
Betroffenheit des Antragstellers R... mehr lesen...