Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer, er ist Rechtsanwalt in Wien, wurde mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. November 1987, Zlen. D 43/85, D 130/86, D 151/86, D 166/86, D 192/86 und D 224/86, wegen mehrfacher Vergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zur Disziplinarstrafe der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von z... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §35DSt 1990 §51 Abs4StPO §427 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die in Abwesenheit des Rechtsanwaltes verhängte Disziplinarstrafe
der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer
von zwei Monaten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 13. Dezember 1989, Zl. D 21/89, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "die aus der Konsultierung des Rechtsanwaltes (Name) der Anwaltsgemeinschaft (Name), London, am 29. Juli 1986 entstandene Honorarforderung... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2GO des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten §3GO des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten §7DSt 1872 §25DSt 1872 §35
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
mangels Ablehnungsmöglichkeit eines nicht bekanntgegebenen Mitgliedes
einer Kollegialbehörde und infolge geschäftsordnungswidriger
Zusammensetzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim VfGH ist zur Zahl B20/83 ein Verfahren über eine Beschwerde des Rechtsanwaltes Dr. R Sch. gegen einen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 5. Jänner 1983 anhängig, mit dem der Beschwerde des Kammeranwaltes gegen den Beschluß des Disziplinarrates der Oö. Rechtsanwaltskammer vom 5. Juli 1982 Folge gegeben und gegen den Bf. gemäß §17 Abs3 Z1 litb des Disziplinarstatuts für Re... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätDSt 1872 §5 Abs2DSt 1872 §25DSt 1872 §35GO des Disziplinarrates der Oö Rechtsanwaltskammer 1979 §5 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 87/1984 am 21. Feber 1984, s. Anlaßfall VfGH
27. Feber 1984 B217/82
Rechtssatz: GeschäftsO des Disziplinarrates der Oö. Rechtsanwaltskammer 1979; §5 hat als normative Grundlage fü... mehr lesen...