Norm: DSt 1990 §28DSt 1990 §30DSt 1990 §37
Rechtssatz: Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem erkennenden Senat (§ 30 DSt 1990) vorbehalten (§ 37 DSt 1990), steht aber nicht dem Senat nach dem § 28 DSt 1990 zu, der bei seiner Entscheidung über die Einleitung oder Einstellung des Disziplinarverfahrens bloß auf die Verdachtslage abzustellen hat. Entscheidungstexte 14 Bkd 7/94 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §30DSt 1872 §39 Abs1
Rechtssatz: Der Einleitungsbeschluß ist keine Anklageschrift im formellen Sinn. In ihm wird lediglich der inkriminierte Sachverhalt umschrieben, bei dessen Würdigung und (rechtlicher) Beurteilung der Disziplinarrat vollkommen frei ist. Entscheidungstexte Bkd 22/86 Entscheidungstext OGH 10.11.1986 Bkd 22/86 9 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §30
Rechtssatz: Wenn auch nur Zweifel bestehen, ob die wider einen Rechtsanwalt erhobenen Vorwürfe geeignet wären, seine disziplinäre Verantwortung zu begründen, ist es allein Aufgabe des erkennenden Senates, in mündlicher Verhandlung unter Erörterung sämtlicher Anschuldigungspunkte und nach Anhörung der Verantwortung des Beschuldigten eine Entscheidung zu fällen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §30DSt 1872 §39
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren gilt das Anklageprinzip nicht; bei der Schöpfung des Erkenntnisses kann über die im Einleitungsbeschluss bezeichneten Anschuldigungspunkte hinausgegangen werden, ohne dass hiedurch ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen würde. Entscheidungstexte Bkd 54/57 Entscheidungstext OGH 20.02.1958 Bkd 54/57 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs4DSt 1872 §30DSt 1872 §34
Rechtssatz: Ein Einleitungsbeschluß kann nur durch eine mündliche Verhandlung vor dem Disziplinarrat erledigt werden (entgegen Lohsing - Braun Seite 384). Entscheidungstexte Ds 33/23 Entscheidungstext OGH 27.09.1923 Ds 33/23 Ähnlich; Beisatz: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Verweisungsbeschluß, selbst dann, wenn dar... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §30
Rechtssatz: Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung gibt Anlaß zur Anordnung einer mündlichen Verhandlung. Ein Ablassungsbeschluß kann nicht gefaßt werden. Entscheidungstexte Ds 79/54 Entscheidungstext OGH 02.12.1954 Ds 79/54 Veröff: SSt XXV/87 Bkd 48/66 Entscheidungstext OGH 19.0... mehr lesen...