Norm: DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §29 Abs4DSt 1872 §39
Rechtssatz: Dem Einleitungsbeschluß kommt nicht die Funktion einer Anklageschrift zu, durch die der Prozeßstoff eindeutig abgesteckt wird (VfSlg 5076, 5523). Entscheidungstexte Bkd 37/90 Entscheidungstext OGH 25.06.1990 Bkd 37/90 13 Bkd 2/98 Entscheidungstext OGH 25.05.1998 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §25DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §29 Abs4
Rechtssatz: Selbst ein Einleitungsbeschluss, der von einer nicht dem Gesetz entsprechend zusammengesetzten Behörde gefasst worden wäre, bedeutet keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Disziplinarbeschuldigten (Vgl VfGH B 632/87 vom 26.11.1987; Ablehnung der zu Bkd 68/85 vertretenen Rechtsansicht). Entscheidungstexte Bkd 89/86 E... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §38DSt 1872 §39
Rechtssatz: Im Zuge des Verfahrens über einen rite zustandegekommenen und dem Inhaltserfordernis der Angabe zumindest eines konkreten Anschuldigungspunktes disziplinarrechtlicher Art entsprechenden Einleitungsbeschluß kann die disziplinarrechtliche Anschuldigung durch den Disziplinarrat in der mündlichen Disziplinarverhandlung auch erweitert werden. Dabei kommt es entscheidend nur darauf an, daß d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §29 Abs4
Rechtssatz: Der Disziplinarrat ist mangels Vorliegens eines entsprechenden Einleitungsbeschlusses nicht berechtigt, in seinem Erkenntnis über neue Anschuldigung der Kammeranwaltschaft abzusprechen (unter Hinweis auf die Erklärung des VfGH 14.03.1973, B 334/71 - Slg Nr 7016). Entscheidungstexte Bkd 50/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1976 Bkd ... mehr lesen...