Norm: DSt 1990 §27 Abs3DSt 1990 §27 Abs4StPO §159StPO §160
Rechtssatz: Nur Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind zur Zeugenaussage vor dem Untersuchungskommissär des Disziplinarrates verpflichtet. Ersucht der Untersuchungskommissär das Bezirksgericht um Vernehmung oder Erhebung, hat dieses nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung vorzugehen, weshalb die Zeugnispflicht jedermann trifft und dem Bezirksgericht die in §§ 159, 160 StPO vo... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §27 Abs3DSt 1990 §36 Abs4
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht: Da nicht zum Rechtsanwaltsstand gehörige Zeugen zur Aussage vor dem Disziplinarrat nicht verhalten werden können (§ 27 Abs 3 DSt 1990), ist die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch die Vernehmung solcher Zeugen schon von Gesetzes wegen nicht gewährleistet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §26 Abs2DSt 1872 §27 Abs3DSt 1872 §59EGVG ArtII Abs6
Rechtssatz: Der subsidiären Anwendung der AVG 1950 im Disziplinarverfahren steht die klare
Norm: des Art II Abs 6 lit c EGVG entgegen. Nur soweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (Art II Abs 6 EGVG Anfang), darf das AVG 1950 herangezogen werden; das ist lediglich in Zuständigkeitsstritten und in Delegierungssachen der Fall (siehe §§ 26 Abs 2, 27 Abs 3 DSt). I... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §27 Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Delegierungsantrages, der den Disziplinarrat der Kammer, dem die Vornahme der Disziplinaruntersuchung und Verhandlung übertragen werden soll, nicht nennt, schon aus diesem Grund. Entscheidungstexte Bkd 33/84 Entscheidungstext OGH 10.12.1984 Bkd 33/84 2 Bkd 5/97 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §26 Abs2DSt 1872 §27 Abs3
Rechtssatz: Das AVG 1950 ist nur dort anzuwenden, wo es das Disziplinarstatut ausdrücklich vorschreibt. Entscheidungstexte Bkd 64/75 Entscheidungstext OGH 28.06.1976 Bkd 64/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055642 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §27 Abs3
Rechtssatz: Das Ersuchen um Delegierung der Kammer eines westlichen Bundeslandes, nämlich Tirols, Vorarlbergs oder Salzburgs, entspricht bereits der Vorschrift des § 27 Abs 3 DSt. Entscheidungstexte Bkd 39/71 Entscheidungstext OGH 07.02.1972 Bkd 39/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...