Entscheidungen zu § 26 DSt

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/4 98/19/0001

Mit der vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften, als Beschluß bezeichneten Entscheidung erkannte der Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK), daß die vom Beschwerdeführer als Beschuldigten in einem gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahren geltend gemachte Befangenheit der näher genannten Mitglieder des Senates 7 der OBDK nicht vorliege. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 11. Dezember 1995, B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.1998

RS Vwgh 1998/9/4 98/19/0001

Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §26;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs3;
Rechtssatz: Eine Rechtsprechung der OBDK, wonach die jahrelange Nichtzahlung der den Rechtsanwälten obliegenden Kammerbeiträge und Umlagen für die Versorgungseinrichtung Desinteresse an einer weiteren Zugehörigkeit zum Rechtsanwaltstand zum Ausdruck bringe und dadurch der Rechtsanwalt unmißv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1998

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