Norm: DSt 1990 §23DSt 1990 §24
Rechtssatz: Die Unterbrechung des Berufungsverfahrens im Hinblick auf eine vom Beschuldigten eingebrachte Beschwerde wegen Verletzung der MRK sieht das DSt 1990 nicht vor. § 24 leg. cit stellt ausdrücklich nur auf ein anhängiges Strafverfahren als Unterbrechungsgrund ab und ist somit auf die vorliegende Fallkonstellation nicht anwendbar. Auch die - gegebenenfalls sinngemäß anzuwendende - Strafprozeßordnung kennt k... mehr lesen...
Begründung: Am 5.3.1993 gegen 3,35 Uhr verursachte die Beklagte als Lenkerin ihres bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKWs in der Lainzer Straße in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem neben ihrem eigenen PKW vier parkende PKWs beschädigt wurden. Dem Versicherungsvertrag lagen die AKHB 1988 zugrunde. Die klagende Partei hatte den geschädigten PKW-Eigentümern Ersatz in einer S 100.000,-- übersteigenden Höhe zu leisten. Über die Beklagte wurde mit Straferkenntnis der ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §24
Rechtssatz: Jeder in einem strafgerichtlichen Verfahren rechtskräftig Verurteilte muß dieses Faktum ebenso wie im Zivilverfahren aus denselben Erwägungen auch im Disziplinarverfahren gegen sich gelten lassen (siehe dazu die Entscheidung des verstärkten Senates vom 17. Oktober 1995, 1 Ob 612/95 , JBl 1996, 117 ff = AnwBl 1995, 900 ff). Entscheidungstexte 3 Bkd 2/95 E... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §23DSt 1990 §24
Rechtssatz: Der Disziplinarrat ist nach der Rechtsprechung an ein verurteilendes Erkenntnis des Strafgerichtes und an dessen Feststellungen gebunden (AnwBl 1961,73); er hat von der Tatsache einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen (OGH vom 03.10.1989, Ds 6/88). Ein ordnungsgemäß zustandegekommenes Strafurteil stellt eine so hohe Garantie der Wahrheitsfindung dar, dass es bei der erforderlic... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §24
Rechtssatz: Seine Pflicht zur Erstattung einer Disziplinaranzeige würde der Kammeranwalt (nur) dann verletzt, wenn sich aus einem ihm bekannt gewordenen Sachverhalt zwingend das Vorliegen eines disziplinären Verhaltens ergibt und er diesen Sachverhalt der Disziplinarbehörde nicht bekanntgibt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß ihm ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt sein muß. En... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §23DSt 1872 §24DSt 1872 §29 Abs2
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren sind Vorerhebungen nicht zwingend vorgeschrieben. Entscheidungstexte Bkd 28/75 Entscheidungstext OGH 13.09.1976 Bkd 28/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055269 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §24StPO §34 Abs2 A
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 34 Abs 2 StPO im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Entscheidungstexte Bkd 72/63 Entscheidungstext OGH 03.02.1964 Bkd 72/63 Veröff: AnwBl 1965,17 Bkd 80/63 Entscheidungstext OGH 16.03.1964 Bkd 80/63 Veröff: AnwBl 1965,41 ... mehr lesen...