Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 23. April 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sowie der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er durch "Täuschung über Tatsachen unter Benützung falscher Beweismittel den zuständigen Richter des Landesgerichtes Salzburg zur Bewilligung eines Kostenbeitrages zu verleiten ver... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK 7. ZP Art4DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litdDSt 1990 §19 Abs7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die befristete Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft nach
einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung wegen
versuchten Betruges; kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot;
keine verfassungswidrige Strafbemessung ... mehr lesen...