Index
27 RechtspflegeNorm
EMRK 7. ZP Art4Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die befristete Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung wegen versuchten Betruges; kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot; keine verfassungswidrige StrafbemessungRechtssatz
Keine Präjudizialität des §19 Abs3 Z1 litd DSt 1990 betreffend die vorläufige Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft bereits vor einer strafgerichtlichen Verurteilung.
Es kann nicht gefunden werden, daß der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art4 Abs1 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden ist (siehe die in der Entscheidung zitierte Vorjudikatur).
Laut Begründung des angefochtenen Bescheides (sowie bereits auch des erstinstanzlichen Bescheides) wurde die zuvor verhängte einstweilige Maßnahme aufgrund des Umstandes, daß das befristete Berufsverbot ohnedies nur mit sechs Monaten bemessen und darüber hinaus unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehen wurde, berücksichtigt.
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Strafrecht, Strafbemessung, DoppelbestrafungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B688.2003Dokumentnummer
JFR_09969077_03B00688_01