Norm: DSt 1872 §14 Abs2DSt 1872 §15
Rechtssatz: Bei Prüfung der "Vertrauenswürdigkeit" des Rechtsanwaltes ist sein gesamtes Verhalten, auch jenes vor Streichung aus der Liste, zu berücksichtigen. Entscheidungstexte Bkv 4/69 Entscheidungstext OGH 24.11.1969 Bkv 4/69 Bkv 1/03 Entscheidungstext OGH 05.05.2003 Bkv 1/03 Vgl auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §14 Abs2DSt 1872 §15RAO §5a
Rechtssatz: Nur in neue Form gekleidete Behauptungen, die als unzureichend bereits mit der früheren Entscheidung verworfen wurden, können wegen der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht im neuerlich eingeleiteten Verfahren zur Wiedereintragung in die Liste der Rechtsanwälte berücksichtigt werden. Entscheidungstexte Bkv 5/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §14 Abs2DSt 1872 §15
Rechtssatz: Belassung der Tafel "Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen" an der Kanzleitüre und dieses Wortlautes im Telefonbuch trotz Streichung von der Liste der Rechtsanwälte, ist an sich noch kein Grund zur Verweigerung der Wiedereintragung in die Liste. Entscheidungstexte Bkv 5/67 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 Bkv 5/67 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §14 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung wird so ausgelegt, daß die Neueintragung nicht vor Ablauf von drei Jahren nach dem Tag der vollzogenen Streichung erfolgen kann; maßgebend ist daher der Zeitpunkt der Rechtskraft des Streichungserkenntnisses. Entscheidungstexte Bkv 4/67 Entscheidungstext OGH 12.06.1967 Bkv 4/67 Veröff: AnwBl 1968,70 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §14 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Wiedereintragung eines schurkischen ehemaligen Rechtsanwalts. Entscheidungstexte Bkv 1/67 Entscheidungstext OGH 29.05.1967 Bkv 1/67 Veröff: AnwBl 1968,10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0055838 Dokumentnummer JJR_19670529_OG... mehr lesen...