Norm
DSt 1872 §14 Abs2Rechtssatz
Bei Prüfung der "Vertrauenswürdigkeit" des Rechtsanwaltes ist sein gesamtes Verhalten, auch jenes vor Streichung aus der Liste, zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055824Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.04.2017