Entscheidungsgründe: I. 1. Dr. R D war Rechtsanwalt mit dem letzten Kanzleisitz in Mödling. Mit Beschluß des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 30. April 1985 wurde gemäß §34 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) ihre Eintragung in der Liste der Rechtsanwälte gelöscht. Gegen sie waren seinerzeit zwei Disziplinarverfahren anhängig. Der Präsident des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das B... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art94DSt 1872 §1 Abs2DSt 1872 §2DSt 1872 ArtIV Abs12 DSt-Nov 1987DSt 1872 §55b idF ArtIII Z4 DSt-Nov 1987DSt 1872 §55e
Leitsatz: Abbrechung eines Disziplinarverfahrens nach Löschung der
Eintragung der Bf. in der Liste der Rechtsanwälte; keine
Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleister Rechte; keine
Bedenken gegen die Übergangsregelung des ArtIV Abs12 DSt-Nov... mehr lesen...