Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungen und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zahlen WI13/2020 und WI15/2020 zwei jeweils auf Art141 B-VG gestützte Anfechtungen anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Am 11. Oktober 2020 fanden – unter anderem auch im hier maßgeblichen 11. Wiener Gemeindebezirk – die vom Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien gemäß §3 Abs1 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 (im Folgenden: GWO 1996), durch Verlaut... mehr lesen...
Index: L0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art8 Abs1 B-VG Art117 Abs2 B-VG Art141 Abs1 litaWr GemeindewahlO 1996 §3, §12, §43Kommunalwahlrichtlinie des Rates 94/80/EG betr das Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern Art2 VfGG §7 Abs1, §67 Abs2, §68 B-VG Art. 8 heute B-VG Art. 8 gültig ab 01.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein aus der Provinz Nangarhar stammender Staatsangehöriger von Afghanistan, gehört der Volksgruppe der Paschtunen an und ist sunnitischer Moslem. Er wurde am 1. Jänner 2001 geboren und stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 28. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Im Zuge der polizeilichen Erstbefragung und der niederschriftlichen Einvernahme v... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Rassendiskriminierung ArtI Abs1B-VG Art8 Abs1AsylG 2005 §3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten hinsichtlich eines afghanischen Staatsangehörigen mangels nachvollziehbarer Entscheidungsbegründung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) §6 des (Burgenländischen) Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. 44/1970 (Bgld. GemStrVG) lautet auszugsweise: "§6. Im politischen Bezirk Güssing werden folgende Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt: 1. . . . 8. die Gemeinden Großmürbisch, Kleinmürbisch, Inzenhof, Neustift bei Güssing und Tschanigraben zur Gemeinde Neustift bei Güssing, 9. . . .". Dem §8 Bgld. GemStrVG zufolge hörten die Gemeinden, die gemäß ... mehr lesen...