Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, den Magistrat der Stadt Wien (gemeint wohl: die Stadt Wien) zu verhalten, ihm den Betrag von S 45.928,50 samt 4 % Zinsen aus S 10.372,-- vom 1. 7. bis zum 31. 7. 1989, aus S 20.744,-- vom 1. 8. bis zum 31. 8. 1989, aus S 31.116,-- vom 1. 9. bis zum 30. 9. 1989, aus S 41.488,-- vom 1. 10. bis zum 13. 10. 1989 sowie aus S 45.982,50 seit 14. 10. 1989 zu bezahlen und die Kosten dieses Verfahrens zu ersetzen.... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art137 / Bescheid Wr DienstO 1966 §76 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Nachzahlung von während einer
Suspendierung einbehaltenen Bezügen; Anspruch des Klägers auf
bescheidmäßige Feststellung der - strittigen - Gebührlichkeit dieser
Nachzahlung
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage auf Nachzahlung von während einer Suspendierung vom D... mehr lesen...