Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der Stadtgemeinde ***, in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde ***, in ***, Rathaus, vom 29.03.2017 betreffend Vorschreibung eines Schulerhaltungsbeitrages für das Haushaltsjahr 2016 (für den Schüler SB) den BESCHLUSS: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Marktgem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.01.2018 Norm: PSchG NÖ 1973 §53 Abs1MeldeG 1991 §2 Abs3 Z3B-VG Art6 Abs3VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Maßgebend für das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes iSd § 53 NÖ PSchG ist der nach tatsächlichen Anknüpfungspunkten zu ermittelnde Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer Person (vgl. VwGH Zl. 2000/10/0192). Schlagworte Bildung und Kul... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 02.01.2018 Norm: PSchG NÖ 1973 §53 Abs1MeldeG 1991 §2 Abs3 Z3B-VG Art6 Abs3VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Annahme, eine Person habe in einem bestimmten Ort ihren Hauptwohnsitz, kann weder auf den Umstand der Meldung in diesem Ort als Hauptwohnsitz allein gegründet noch durch Hinweis auf die Meldung in einem anderen Ort allein widerlegt werden. Sch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.01.2018 Norm: PSchG NÖ 1973 §53 Abs1MeldeG 1991 §2 Abs3 Z3B-VG Art6 Abs3VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Jugendlichen in eine nach Jugendwohlfahrtsvorschriften errichtete Einrichtung – selbst zur „vollen Erziehung“ – bedeutet nicht ohne weiteres, dass damit der Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde des Standortes begründet würde. Vielmehr hängt e... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der Stadtgemeinde ***, in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde ***, in ***, Rathaus, vom 29.03.2017 betreffend Vorschreibung eines Schulerhaltungsbeitrages für das Haushaltsjahr 2016 (für den Schüler DS) den BESCHLUSS: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Marktgeme... mehr lesen...