Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei "gemäß § 20 Abs. 1 des Devisengesetzes" aufgefordert, "zwecks Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Devisengesetzes 1. binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides der Oesterreichischen Nationalbank sämtliche devisenwirtschaftlich erheblichen Geschäftsbücher und Belege, soweit sie den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1995 betreffen, vorzulegen und 2. übe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37 Geldrecht Währungsrecht und Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: B-VG Art102 Abs2;B-VG Art44 Abs1;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;FinanzmarktanpassungsG 1993 Art4;
Rechtssatz: Die Betrauung der Nationalbank mit den Aufgaben der Devisenbewirtschaftung einschließlich der (nunmehr im § 20 Abs 1 DevG geregelten) Überwachung der Einhaltung der Devisenbestimmungen wide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 20. Juli 1990 um 23.15 Uhr an einem bestimmten Ort in Kierling als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (Radarmessung: 101 km/h). Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art140a;B-VG Art44 Abs1;B-VG Art50 Abs2;MRK Art5;MRK Art6;VwRallg;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0050 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020083.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen gemeinsam ausgefertigten Bescheid der Vorarlberger Landesregierung und des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 14. September 1990 wurde der Beschwerdeführer durch die Vorarlberger Landesregierung mehrerer Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und durch den Landeshauptmann von Vorarlberg einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art140a;B-VG Art44 Abs1;MRK Art5;MRK Art50 Abs2;MRK Art6;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0051 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 12 Stammrechtssatz Da der von der Republik Österreic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art140a;B-VG Art44 Abs1;MRK Art5;MRK Art50 Abs2;MRK Art6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 12 Stammrechtssatz Da der von der Republik Österreich zu Art 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten samt Zusatzprotokoll erklärte V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28. Jänner 1985 (dem angefochtenen Bescheid) wurde der Beschwerdeführer durch Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Sinne des § 66 Abs. 4 AVG 1950 schuldig erkannt, er habe am 24. Oktober 1983 um 15.49 Uhr in Wien IX, Nußdorferstraße 92, Kreuzung Heiligenstädterstraße-Währingergürtel, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art140a;B-VG Art44 Abs1;MRK Art5;MRK Art50 Abs2;MRK Art6;
Rechtssatz: Da der von der Republik Österreich zu Art 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten samt Zusatzprotokoll erklärte Vorbehalt gemäß Art 50 Abs 2 iVm Art 44 Abs 1 B-VG genehmigt wurde, steht dieser im Verfassungsrang und kann daher, da eine Ausnahm... mehr lesen...