Entscheidungen zu § artikel23 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2001/12/12 G269/01 ua

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist - zu B1695/99 - ein Verfahren anhängig, dessen Gegenstand ein Bescheid der "Bundes-Wertpapieraufsicht" (im folgenden: BWA) vom 2. September 1999 ist, mit dem der nunmehr beschwerdeführenden Gesellschaft die Erteilung einer (eingeschränkten) Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen versagt wurde. b) Bei Behandlung der Beschwerde sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.12.2001

RS Vfgh 2001/12/12 G269/01 ua

Index: 21 Handels- und Wertpapierrecht21/06 Wertpapierrecht
Norm: B-VG Art20 Abs1B-VG Art23 Abs1B-VG Art77 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungWertpapieraufsichtsG §1, §3, §5, §6, §7, §8, §21, §24a, §29WertpapieraufsichtsG §21WertpapieraufsichtsG §28BankwesenG §108
Leitsatz: Präjudizialität auch der eine Behörde in ihrer Organisation konstituie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.2001

TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/24 G191/92, G274/92

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Obersten Gerichtshof sind infolge Revision bzw. Rekurs Amtshaftungsklagen anhängig, im Zuge deren der Oberste Gerichtshof seiner Auffassung zufolge die - die Passivlegitimation der beklagten (zweitbeklagten) Parteien begründende - Bestimmung des §1 Abs3 Amtshaftungsgesetz (AHG), BGBl. 20/1949 idF der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989 (WGN 1989), BGBl. 343/1989, anzuwenden hat. Aus Anlaß dieser Verfahren hat der Erste Senat des Obersten Geric... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.06.1993

RS Vfgh 1993/6/24 G191/92, G274/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/13 Amtshaftung, Organhaftpflicht, Polzeibefugnis-Entschädigung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art23 Abs1B-VG Art23 Abs4AHG §1 Abs3
Leitsatz: Keine schrankenlose Ermächtigung des Bundesverfassungsgesetzgebers an den einfachen Bundesgesetzgeber zur Erlassung näherer Bestimmungen zur Amtshaftung; kein Widerspruch der durch die Wertgrenzen-Nov zusätzlich begründeten Haftung zur ungeteilten Hand desjenigen Rechtstr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.1993

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