Norm: EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234B-VG Art20B-VG Art133 Z4
Rechtssatz: Weisungsfreie Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (Art. 133 Z 4 und Art 20 Abs 2 B-VG) sind vorlagepflichtige Verwaltungsbehörden und daher „Gerichte" im Sinn von Art 234 (ex-Art 177) EGV (vergleiche bezüglich des Bundesvergabeamtes VfSlg 14.390; B 3067/95). Entscheidungstexte Bkv 8/05 Entschei... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art103B-VG Art105
Rechtssatz: Auch Fragen der Organisation der Vollziehung der mittelbaren Bundesverwaltung sind als solche der mittelbaren Bundesverwaltung zu betrachten. Entscheidungstexte 1 Ob 3/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 3/96 Veröff: SZ 69/133 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art116B-VG Art120SportstättenschutzG §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Urbarialgemeinde hat nur bestimmte Angelegenheiten ihrer Mitglieder zu regeln, ist jedoch keine Behörde in bezug auf sämtliche sich auf ihrem Gebiet aufhaltenden Personen. Sie ist daher nicht Gebietskörperschaft und wird demnach auch nicht von den Bestimmungen des SportstättenschutzG erfaßt. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG §116
Rechtssatz: Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die alle Personen erfassen, die in einer örtlichen Beziehung zu einem bestimmten Gebiet stehen. Zum Wesen einer Gebietskörperschaft gehört die Herrschaftsunterworfenheit sämtlicher Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten. Der Gebietskörperschaft kommt also in diesem Umfang behördliche Funktion zu. Dadurch unterscheidet sie sich v... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20StPO §151 Z2ZPO §320
Rechtssatz: Die Parteien haben kein subjektives öffentliches Recht, daß Beamte vom Amtsgeheimnis entbunden werden. VfGH vom 18.06.1956, B 232/55 Entscheidungstexte 13 Os 126/87 Entscheidungstext OGH 24.09.1987 13 Os 126/87 Vgl auch 14 Os 114/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 14 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20StPO §151 Z2
Rechtssatz: Auch im Bundesland Stmk besteht für Lehrpersonen die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, obwohl das LehrerdienstG für Stmk und die Landesverfassung keine solche Bestimmung enthält. Entscheidungstexte 8 Os 100/58 Entscheidungstext OGH 20.08.1958 8 Os 100/58 Veröff: RZ 1958,151 = SSt 29/49 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art65StPO §397StPO §411
Rechtssatz: Strafvollstreckung und Gnadenverfahren sind Justizverwaltungssachen. Der Richter ist an die in einer Gnadensache ergangene Weisung die Strafe vorläufig nicht zu vollziehen, gebunden. Entscheidungstexte 5 Os 96/53 Entscheidungstext OGH 30.01.1953 5 Os 96/53 Veröff: EvBl 1953/309 S 385 = JBl 1953,271 = SSt 24/11 ... mehr lesen...