Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8StGG Art9HausRSchGPersFrSchGVlbg Landesgesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen. LGBl 29/1966Vlbg SittenpolizeiG §16Vlbg SittenpolizeiG §17
Rechtssatz: StGG Art8; Freiheitsbeschränkun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Verwahr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In den unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerden wird vorgebracht: Der Bf. J L sei Eigentümer des Hauses Feldkirch, Qu-Gasse; die Bf. I Sch. habe dieses Haus gemietet und bewohne es; die Bf. F St. und R St. seien in dem Haus wohnhaft. Am 23. Juli 1983 nach Mitternacht seien mehrere uniformierte Gendarmeriebeamte in das Haus eingedrungen und hätten (iZm. dem Verdacht der unerlaubten Ausübung der Prostitution) einigen Personen, darunter den ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8StGG Art9HausRSchGPersFrSchGVlbg Landesgesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen. LGBl 29/1966Vlbg SittenpolizeiG §16Vlbg SittenpolizeiG §17
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In den unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerden wird vorgebracht: Der Bf. J L sei Eigentümer des Hauses Feldkirch, Qu-Gasse; die Bf. I Sch. habe dieses Haus gemietet und bewohne es; die Bf. F St. und R St. seien in dem Haus wohnhaft. Am 23. Juli 1983 nach Mitternacht seien mehrere uniformierte Gendarmeriebeamte in das Haus eingedrungen und hätten (iZm. dem Verdacht der unerlaubten Ausübung der Prostitution) einigen Personen, darunter den ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8StGG Art9HausRSchGPersFrSchGVlbg Landesgesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen. LGBl 29/1966Vlbg SittenpolizeiG §16Vlbg SittenpolizeiG §17
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In den unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerden wird vorgebracht: Der Bf. J L sei Eigentümer des Hauses Feldkirch, Qu-Gasse; die Bf. I Sch. habe dieses Haus gemietet und bewohne es; die Bf. F St. und R St. seien in dem Haus wohnhaft. Am 23. Juli 1983 nach Mitternacht seien mehrere uniformierte Gendarmeriebeamte in das Haus eingedrungen und hätten (iZm. dem Verdacht der unerlaubten Ausübung der Prostitution) einigen Personen, darunter den ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8StGG Art9HausRSchGPersFrSchGVlbg Landesgesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen. LGBl 29/1966Vlbg SittenpolizeiG §16Vlbg SittenpolizeiG §17
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob"... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8StGG Art9HausRSchGPersFrSchGVlbg Landesgesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen. LGBl 29/1966Vlbg SittenpolizeiG §16Vlbg SittenpolizeiG §17
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art144 Abs1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Wr. Magistrats, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 11. Juli 1977 wurde Dr. F R M für schuldig erkannt, er habe als Eigentümer des Hauses Wien, N-Gasse, in der Zeit vom 20. März 1976 bis 23. August 1976 insofern nicht für die Erhaltung dieser Baulichkeit in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien 11/1930 idF der BauordnungsNov. 1976, LGBl. 18/1976 (künftig: BO), entsprechende... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5VStG §5VStG §19VStG §31 Abs2Wr BauO 1930 §129 Abs2Wr BauO 1930 §135 Abs1
Rechtssatz: Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß §129 Abs2 iVm. §135 Abs1; keine denkunmögliche Bestrafung bzw. Strafbemessung; kein Entzug des gesetzlichen Richters aus dem Grunde der Verjährung Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die bf. Gesellschaft (im folgenden Bf.) hat mit einer beim Österreichischen Patentamt am 10. September 1974 eingelangten Eingabe beantragt, auf die Erfindung, deren Gegenstand mit "Übungspatrone sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung" umschrieben ist, ein Patent zu erteilen. Die Patentanmeldung wurde unter dem Aktenzeichen A 7297/74 protokolliert. Nach Durchführung des Vorprüfungsverfahrens wurde die Patentanmeldung mit dem Beschluß de... mehr lesen...
Index: 26 Gewerblicher Rechtsschutz26/03 Patentrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981 Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, BGBl 399/1973 Art4 litg Abs2PatentG 1970 §70 Abs2PatentG 1970 §91VfGG §88
Rechtssatz: Patentgesetz 1970; Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Den Bf. war am 2. August 1972 eine Baubewilligung und am 27. Oktober 1976 ein Planwechsel für ein Bauvorhaben in der E-Straße - Wien - erteilt worden. Mit Eingabe vom 9. November 1978 beantragten die Bf. neuerlich die Genehmigung von Auswechslungsplänen, da die Beschaffenheit des Bodens eine Vergrößerung des Fundamentes und damit des Kellers und des Erdgeschosses notwendig gemacht habe. Hiezu verwiesen sie mit einem zusätzlichen Schreiben vom 17. Dezember... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1978 stellten die nunmehrigen Bf. an die Gemeinde Koblach den Antrag, ihnen die Baubewilligung zur Errichtung eines Schafstalles für etwa 150 bis 200 Schafe auf ihrer GP KG Koblach zu erteilen. Über Auftrag des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach vom 5. Mai 1978 gaben die Bf. am 31. Mai 1978 bekannt, daß ihr Eigengrund 78 ar betrage, daß ihnen zusätzlich 5 ha Pachtgrund und, bei Bedarf, weitere 3 ha zur Verfügung stünden, daß der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tir. (SD Tir.) vom 10. August 1983, Z III 30/83, wurde gegen den Einschreiter (einen deutschen Staatsangehörigen) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lita, c und e iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, (FrPG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Sein Antrag auf Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes wurde gemäß §6 Ab... mehr lesen...