Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der beschwerdeführende Verein zeigte am 20.09.2019 die Verwendung von Herrn XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 5 Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 4 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von Herrn XXXX als Lehrer an der Privatschule „ XXXX “, weil er offenbar nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C 1 des Gemeinsame... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der beschwerdeführende Verein zeigte am 23.09.2020 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 5 Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 4 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “ (Spruchpunkt I.) und erteilte keine Nachsicht vom Erfordnernis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der beschwerdeführende Verein zeigte am 30.09.2020 die Verwendung von Frau XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien gemäß § 5 Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 4 Privatschulgesetz (PrivSchG) die Verwendung von Frau XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “, weil sie offenbar nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C 1 des Gemeins... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführender Verein) zeigte am 20.09.2019 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule „ XXXX “ an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien (in Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 5 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 5 Abs. 4, 5 und 6 PrivSchG die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der Privatschule. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die angezeigte Lehrerin v... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Der Verein “ XXXX “ (im Folgenden: beschwerdeführender Verein) ist Schulerhalter der „ XXXX “ (im Folgenden: gegenständliche Schule). Er zeigte am 02.03.2020 die Verwendung von XXXX als Lehrer an der gegenständlichen Schule an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Wien (in Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 5 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 5 Abs. 4, 5 und 6 PrivSchG die Verwendung von XXXX als Lehrer an der Privatschule. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Verfahren: Am 14.02.2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Eintragung des akademischen Grades/ „Doktortitels“ in der Abkürzung „Dr.“ in die Zahnärzteliste und in den Zahnärzteausweis. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wies die Österreichische Zahnärztekammer den Antrag als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...