Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein bangladeschischer Staatsangehöriger, stellte am 02.07.2005 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, den der Asylgerichtshof mit Entscheidung vom 26.09.2011, Zahl C6 306.688-1/2008/10E, im Rechtsmittelweg abwies. Mit Schreiben vom 05.10.2011 wies die Bundespolizeidirektion XXXX den Beschwerdeführer auf seine Verpflichtung zur unverzüglichen Ausreise, auf die Möglichkeit zur Rückkehr auf freiwilliger Basis ... mehr lesen...