Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
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Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
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Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
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Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
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Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem Beschwerdevorbringen erging gegen den Beschwerdeführer am 27. November 1986 zu Z PSt 10149/D/86 eine Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, mit welcher über diesen gemäß §7 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §103 Abs1 KFG eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, weil er am 25. November 1986 seinen PKW einem anderen überlassen habe, obwohl der rechte hintere Reifen abgefahren gewesen sei. Aufgrund e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften
Norm: in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erla... mehr lesen...