RS Vfgh 1990/9/25 B948/90, G166/90

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2

Rechtssatz

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften Norm in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erlassenen "Vollstreckungsbescheid"; gleichzeitige Ablehnung der Beschwerde gegen den auf §8 Abs2 ZustellG gestützten Bescheid

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B948.1990

Dokumentnummer

JFR_10099075_90B00948_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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