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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 ZustellG §8 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von §8 Abs2 ZustellG mangels Eingriffs der bekämpften Norm in die Rechtssphäre des Antragstellers; Eintritt der nachteiligen Wirkungen erst durch einen unter Anwendung von §8 Abs2 ZustellG erlassenen "Vollstreckungsbescheid"; gleichzeitige Ablehnung der Beschwerde gegen den auf §8 Abs2 ZustellG gestützten Bescheid
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B948.1990Dokumentnummer
JFR_10099075_90B00948_01