Norm: B-VG Art138JN §1 CVIIaJN §42 Abs1 AcTir FLG §71 Abs4Tir FLG §71 Abs5 lita
Rechtssatz: Die Verneinung der Zuständigkeit durch die Agrarbehörde hat auf die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges keinen Einfluß, sondern hat allenfalls einen negativen Kompetenzkonflikt zur Folge, über den über Parteienantrag der VfGH zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 6 Ob 791/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: B-VG Art138VerfGG §42VerfGG §48
Rechtssatz: Das Einlangen der Mitteilung einer Partei über einen von ihr an den VfGH gestellten Antrag auf Entscheidung eines von ihr behaupteten Kompetenzkonflikts unterbricht das anhängige gerichtliche Verfahren. Die Prüfung der Frage, ob überhaupt ein Kompetenzkonflikt vorliegt und ob die Voraussetzungen für die Anrufung des VfGH gegeben sind, hat dem VfGH vorbehalten zu bleiben. Ents... mehr lesen...
Norm: B-VG Art138
Rechtssatz: Ob ein Kompetenzkonflikt vorliegt, muß nach dem Parteienbegehren beurteilt werden. Dazu ist nicht nur der Wortlaut des Sachantrages, sondern auch der vorgebrachte Tatbestand zu berücksichtigen und es muß geprüft werden, ob der geltend gemachte Anspruch derselbe ist. Das kann nur dann angenommen werden, wenn das Begehren auf den gleichen Gegenstand gerichtet ist und in beiden Fällen aus dem selben Sachverhalt abgele... mehr lesen...
Norm: B-VG Art138VerfGG §42 Abs4ZPO §190 A
Rechtssatz: Deklarativer Beschluß auf Unterbrechung des Verfahrens bei Antragstellung an den VfGH zur Lösung eines Kompetenzkonfliktes. Entscheidungstexte 1 Ob 100/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 1 Ob 100/55 4 Ob 519/89 Entscheidungstext OGH 04.04.1989 4 Ob 519/89 Beisatz: ... mehr lesen...