IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Beschwerde gemäß Art 130 Abs 1 Z 2 und Art 132 Abs 2 B-VG wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 26.11.2018 des A, geb. ***, vertreten durch Rechtsanwalt B in ***, ***, insbesondere wegen Verbringung des Beschwerdeführers am 26.11.„20187“ – gemeint wohl richtiger Weise „26.11.2018“ ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.05.2021 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2GrundversorgungsG NÖ 2007 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das NÖ GrundversorgungsG wird nicht bloß privatwirtschaftlich vollzogen, sondern es bildet auch hoheitliche, mit Maßnahmenbeschwerde bekämpfbare Elemente aus [hier: konkrete Ausgestaltung der Unterbringung, Verbringung von Jugendlichen in eine Einrichtung nach einem durch Weis... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde des A, geb. ***, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch Rechtsanwalt C in ***, ***, gerichtet gegen die behauptete Hausdurchsuchung des Hauses des Beschwerdeführers sowie der Beschlagnahme und Sicherstellung von 0,59 g Cannabiskraut am 18.08.2018, nach durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlungen vom 03.04.2019 und vom 30.07.2019 – jeweils am Sitz der B... mehr lesen...