Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 6.3.2002 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 9.1.2002 um ca. 14:10 Uhr als Zulassungsbesitzer des Personenkraftwagens Opel Kadett mit dem Kennzeichen W-86, den er in der H-Straße von Nr. 44 bis Nr. 24 auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt habe, nicht dafür gesorgt, dass dieses Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften bezüglich der Reifen entspr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstbehörde hat im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses (wegen zweier Übertretungen des KFG 1967) ausgesprochen, dass der Besch. gemäß § 56 Abs 4 KFG 1967 iVm § 2 Abs 1 Z 1 PBStV 1998 für die durchgeführte besondere Überprüfung durch die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge einen Kostenersatz von 37,-- Euro zu entrichten habe. In der
Begründung: führte die Erstbehörde aus, die Entscheidungen über die Kosten und den Barauslagenersatz gründen sich auf die angeführten Ge... mehr lesen...