Entscheidungsgründe: Beim Kläger traten nach einem am 16. 3. 1999 erlittenen Verkehrsunfall cervikale Schmerzen, Kopfschmerzen und eine Verstärkung von lumbalen Schmerzen auf. Es erfolgte eine stationäre Aufnahme des Klägers im März 1999. Nach der Entlassung wurde eine konservative Schmerzbehandlung mit Analgetika-Infusionen für 10 Tage vorgenommen. Auch im Zuge weiterer medizinischer Behandlungen zeigte sich kaum eine Besserung der Schmerzsymptomatik und die Entlassung des Kläg... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnng Art22
Rechtssatz: Die Genehmigung nach Art 22 Abs 1 lit c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 darf nach Art 22 Abs 2 zweiter Satz dieser Verordnung nicht verweigert werden, wenn die betreffende Behandlung zu den Leistungen gehört, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen sind, in dessen Gebiet der Betreffende wohnt, und wenn er in An... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z1AbkSozSi Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Es besteht weder ein Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich noch eine innerstaatliche Verordnung dahingehend, dass bei wechselseitigem Aufenthalt der Versicherten kein Ruhen der Geldleistungen in der Krankenversicherung eintritt. Entscheidungstexte 10 ObS 2/01v Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnng Art22
Rechtssatz: Die Genehmigung nach Art 22 Abs 1 lit c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 darf nach Art 22 Abs 2 zweiter Satz dieser Verordnung nicht verweigert werden, wenn die betreffende Behandlung zu den Leistungen gehört, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen sind, in dessen Gebiet der Betreffende wohnt, und wenn er in An... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z1AbkSozSi Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Es besteht weder ein Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich noch eine innerstaatliche Verordnung dahingehend, dass bei wechselseitigem Aufenthalt der Versicherten kein Ruhen der Geldleistungen in der Krankenversicherung eintritt. Entscheidungstexte 10 ObS 2/01v Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung einer Härten vermeidenden Ausnahmegenehmigung ist im Bundespflegegeldgesetz selbst dann nicht möglich, wenn der betreffende Aufenthalt im Ausland durch die Pflege bedingt ist bzw der Verbesserung des Zustands der pflegebedürftigen Person dient. Entscheidungstexte 10 ObS 2207/96y Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung einer Härten vermeidenden Ausnahmegenehmigung ist im Bundespflegegeldgesetz selbst dann nicht möglich, wenn der betreffende Aufenthalt im Ausland durch die Pflege bedingt ist bzw der Verbesserung des Zustands der pflegebedürftigen Person dient. Entscheidungstexte 10 ObS 2207/96y Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...