RS OGH 2001/2/20 10ObS2/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2001
beobachten
merken

Norm

ASVG §89 Abs3 Z2
Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnng Art22

Rechtssatz

Die Genehmigung nach Art 22 Abs 1 lit c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 darf nach Art 22 Abs 2 zweiter Satz dieser Verordnung nicht verweigert werden, wenn die betreffende Behandlung zu den Leistungen gehört, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen sind, in dessen Gebiet der Betreffende wohnt, und wenn er in Anbetracht seines derzeitigen Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufs der Krankheit diese Behandlung nicht in einem Zeitraum erhalten kann, der für diese Behandlungen in dem Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, normalerweise erforderlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114925

Dokumentnummer

JJR_20010220_OGH0002_010OBS00002_01V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten