Norm: ASVG §89 Abs2
Rechtssatz: Im Fall einer auf Weitergewährung einer entzogenen Geldleistung gerichteten Klage besteht an sich für ein Grundurteil nach § 89 Abs 2 ASGG kein Raum, weil die Leistungshöhe - für den Fall, dass der Entziehungsgrund verneint wird - ohnehin feststeht. Wird die Verpflichtung zur Weitergewährung der entzogenen Leistung dennoch nur dem Grunde nach ausgesprochen, so ist eine vorläufige Zahlung gemäß § 89 Abs 2 ASGG anz... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §292 Abs3ASVG §89 Abs2JN §66 Abs2B-VG Art6 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Auslandsaufenthalt, der ein Kalenderjahr zwei Monate (§ 89 Abs.2 ASVG) überschreitet, ist kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland mehr gegeben. Eine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthaltes nach oben wird auch daran zu messen sein, wenn eine Zeitdauer vorliegt, die auch geeignet ist, einen ge... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs2ASVG §292 Abs1
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 89 Abs 2 ASVG, nach der das Ruhen von Pensionsansprüchen aus der Pensionsversicherung nach Abs 1 dieser Gesetzesstelle nicht eintritt, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Kalenderjahr nicht zwei Monate überschreitet, auf den Ausgleichszulagen-Anspruch ist nicht möglich. Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 11.10.1962 eine Witwenpension und seit 29.6.1980 eine Alterspension. Wegen eines aufrechten Dienstverhältnisses der Klägerin ruhte ihre Witwenpension bis 31.12.1979. Überdies war die Klägerin als Betriebsführerin einer Landwirtschaft seit 1.1.1980 nach dem BSVG pflichtversichert. Sie stellte jedoch am 17.10.1980 bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag auf Befreiung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 4.6.1991 wurde der Unfall, den die Klägerin am 6.11.1990 als Büglerin im Betrieb der G***** L***** OHG Trachtenmodenerzeugung in S***** erlitten hat, gemäß § 175 Abs 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Für die Zeit vom 7.11.1990 bis 30.4.1991 wurde der Klägerin eine Versehrtenrente in Höhe von 20 v.H. der Vollrente, nämlich monatlich 1.385,60 S zugesprochen. Darüber hinaus wurde eine Rente... mehr lesen...