Entscheidungen zu § 86 Abs. 3 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

RS OGH 1992/7/7 10ObS120/92, 10ObS151/93, 10ObS92/97w, 10ObS183/00k, 10ObS12/09a, 10ObS73/20p

Norm: ASVG §86 Abs3ASVG §361 Abs1 Z1BSVG §51 Abs2
Rechtssatz: Ein Pensionsantrag kann auch bereits vor Entstehung des Leistungsanspruches gestellt werden. Die Pension fällt in diesem Fall mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung an. Die Antragstellung ist keine materielle Voraussetzung für die Entstehung des Anspruches; sie ist nur in Fällen, in denen Leistungen nur auf Antrag festgestellt werden, Voraussetzung der Leistu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1992

TE OGH 1992/7/7 10ObS120/92

Entscheidungsgründe: Der am 13.12.1930 geborene Kläger, der am 13.12.1990 sein 60. Lebensjahr vollendete, stellte am 29.11.1990 bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5.3.1991 mit der
Begründung: abgelehnt, daß der Kläger am Stichtag (1.1.1991) einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von 71.000 S auf seine Rechnung und Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1992

TE OGH 1991/7/9 10ObS197/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 8.9.1988 einen Arbeitsunfall, für den ihm die beklagte Partei ab 14.8.1989, dem Tag nach dem Wegfall der durch den Arbeitsunfall verursachten Arbeitsunfähigkeit, mit Bescheid eine Versehrtenrente von 40 vH der Vollrente zuerkannte. In der dagegen am 9.11.1989 erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente von 60 vH der Vollrente "im gesetzlichen Ausmaß" ab 14.8.1989. In einem Vergleich, der am 6.4.1990 in dem über di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1991

RS OGH 1990/2/27 10ObS5/90, 10ObS130/93, 10ObS278/94

Norm: ASVG §86 Abs3
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die unterschiedlichen Antragsfristen in Z 1 und Z 2 des § 86 Abs 3 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 5/90 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 10 ObS 5/90 Veröff: SSV-NF 4/21 10 ObS 130/93 Entscheidungstext OGH 07.09.1993 10 ObS 130/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1990

TE OGH 1990/2/27 10ObS5/90

Entscheidungsgründe: Der am 15. Jänner 1925 geborene Kläger war bis Ende Februar 1988 Dienstnehmer der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Wien. Erstmals mit Telegramm vom 31. August 1988 beantragte er bei der beklagten Partei die Gewährung der Alterspension. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 250 ASVG iVm § 253 b ASVG mit einem Pensionsbeginn gemäß § 86 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1990

RS OGH 1989/1/24 10ObS352/88, 10ObS5/90, 10ObS197/91, 10Obs183/95, 10ObS208/99g, 10ObS265/00v, 10ObS

Norm: ASVG §86 Abs3 Z1
Rechtssatz: Das Gesetz kennt kein Institut, welches den Versicherten vor versicherungsrechtlichen Nachteilen bewahrt, wenn ihm ohne sein Verschulden eine zeitgerechte Antragstellung nicht möglich war. Auch eine wegen Unkenntnis des Gesetzes verspätete Antragstellung wirkt auf keinen früheren Zeitpunkt zurück (§ 48 ASGG). Hier: Eine zeitgerechte Antragstellung war gemäß Art 35 des Abk Österreich-Türkei möglich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1989

TE OGH 1989/1/24 10ObS352/88

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14.April 1987 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Waisenpension nach dem verstorbenen Versicherten Osman SAK ab dem 14.Juli 1986. Der bei der beklagten Partei versichert gewesene Osman SAK ist am 9.September 1978 verstorben. Mit Schreiben vom 14.Juli 1986 begehrte der nunmehrige Klagevertreter als Vermund für seine Schwester, die Klägerin, die Gewährung der Waisenpension nach dem Verstorbenen Osman SAK. Durch diesen An... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.1989

RS OGH 1989/1/24 10ObS352/88, 10ObS5/90, 10ObS197/91, 10Obs183/95, 10ObS208/99g, 10ObS265/00v, 10ObS

Norm: ASVG §86 Abs3 Z1
Rechtssatz: Das Gesetz kennt kein Institut, welches den Versicherten vor versicherungsrechtlichen Nachteilen bewahrt, wenn ihm ohne sein Verschulden eine zeitgerechte Antragstellung nicht möglich war. Auch eine wegen Unkenntnis des Gesetzes verspätete Antragstellung wirkt auf keinen früheren Zeitpunkt zurück (§ 48 ASGG). Hier: Eine zeitgerechte Antragstellung war gemäß Art 35 des Abk Österreich-Türkei möglich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1989

Entscheidungen 61-68 von 68

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten