Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6;ASVG §67 Abs8;
Rechtssatz: Eine juristische Person, die aus der Konkursmasse erwirbt, haftet auch dann nicht für die Beitragsschulden der Vorgängerin, wenn Identität hins des Hauptgesellschafters besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989080161.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6 Z1;ASVG §67 Abs7 Z6;
Rechtssatz: Eine Haftung nach § 67 Abs 6 Z 1 iVm § 67 Abs 7 Z 6 setzt voraus, daß das Unternehmen a) auf eine natürliche Person übergegangen ist, die b) ihrerseits Gesellschafter des Gemeinschuldners oder naher Angehöriger eines Gesellschafters des Gemeinschuldners ist. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §410 Abs1 Z4;ASVG §67 Abs6;ASVG §67 Abs9;BAO §16 impl;
Rechtssatz: Im Rahmen der Haftungsnorm des § 67 Abs 9 ASVG kommt es auf die in § 67 Abs 6 ASVG umschriebene Nahebeziehung zum Betriebsinhaber an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988080209.X01 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs6 idF 1986/111;
Rechtssatz: Der neue Abs 6 des § 67 ASVG (Novelle, BGBl 1986/111) ist eine flankierende Maßnahme, um eine missbräuchliche Umgehung des § 67 Abs 4 ASVG zu verhindern; das Naheverhältnis der in Absatz 6 aufgezählten Personen zum Betriebsvorgänger erleichtert nämlich den Abschluss von anderen Rechtsgeschäften als Veräußerungsgeschäft... mehr lesen...