Entscheidungsgründe: Im Verfahren 35 Cga 2/96a des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht wurde der Oppositionskläger schuldig erkannt, der Oppositionsbeklagten S 275.533,41 brutto samt gestaffelten Zinsen sowie S 23.861,25 an Kosten des Verfahrens erster Instanz und S 7.558,74 an Kosten des Berufungsverfahrens zu zahlen. Die damalige beklagte und nunmehr klagende Partei zahlte am 2. Jänner 1997 S 40.599,96 und am 9. Juni 1997 S 78.214,77, insg... mehr lesen...
Norm: ASVG §58ASVG §60
Rechtssatz: Neben dem Abzug von Versichertenbeiträgen für eine titulierte, mehrere Monate umfassende Lohnforderung, kann der Dienstnehmer für bereits ausgezahlte Entgelte bei Fehlen eines Verschuldens, noch einen weiteren nicht periodenkongruenten Monatsbetrag in Abzug bringen. Entscheidungstexte 3 Ob 15/96 Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 15/96 V... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma St. GesmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1981 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte von den beiden Beklagten als Bürgen und Zahlern die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern der Firma St. GesmbH in den Monaten September und Oktober 1981 grunden. Die Firma St. GesmbH schulde der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Am 13. 3. 1975 seien die beiden Beklagten ... mehr lesen...
Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Partei vom 1. Juni 1976 bis zum 30. November 1979 angestellt. Aus diesem Arbeitsverhältnis steht ihm noch ein Entgeltanspruch von 104 948.72 S brutto gegen die beklagte Partei zu. Der Kläger und Erich P waren bis 31. Mai 1976 Angestellte der E-GesmbH gewesen. Auf Grund einer zwischen dem Kläger und seinem damaligen Arbeitgeber vereinbarten Konkurrenzklausel war es dem Kläger verboten, innerhalb eines Jahres nach Beendigung seines Arbeitsverh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AgASVG §58EStG 1972 §82ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann nach § 82 Abs 1 EStG 1972 und § 58 Abs 2 ASVG von der Abgabenbehörde bzw vom Sozialversicherungsträger grundsätzlich zur Zahlung nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden; der Arbeitnehmer hat dementsprechend auch keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Auszahlung dieser Beträge an ihn. Hinsichtlich dieser Beträge, die vom Arbeitgeber abzuführen si... mehr lesen...