Norm: ASVG §539
Rechtssatz: Ob der Arbeitnehmer durch einen gesetzwidrigen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in seinen Ansprüchen verkürzt worden ist, kann immer nur auf der Grundlage des vereinbarten Arbeitsentgelts beurteilt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 152/83 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 4 Ob 152/83 Veröff: JBl 1986,539 = RdW 1985,117 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §539
Rechtssatz: Eine Umgehung des § 539 ASVG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber noch vor dem Abschluß des Arbeitsvertrages die finanziellen Lasten abschätzt, die ihm aus der Zahlung des Entgelts zuzüglich der auf ihn entfallenden Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen erwachsen werden, und sodann nach Maßgabe der ihm tragbar erscheinenden Gesamtsumme den nach Abzug der Arbeitgeberanteile verbleibenden Betrag seinem Vertragsp... mehr lesen...
Norm: ASVG §51 Abs3ASVG §539
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß der Dienstgeber einem bei ihm angestellten Vertreter eine in Prozenten ausgedrückte Provision bezahlt, die zusammen mit dem Dienstgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen einen gleichfalls in Prozenten ausgedrückten Höchstsatz nicht übersteigen darf, widerspricht den Bestimmungen der §§ 51 Abs 3 und 539 ASVG nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...