Norm
ASVG §539Rechtssatz
Ob der Arbeitnehmer durch einen gesetzwidrigen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in seinen Ansprüchen verkürzt worden ist, kann immer nur auf der Grundlage des vereinbarten Arbeitsentgelts beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0085689Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009