Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte sprach mit Bescheid vom 25. Februar 1963 gemäß § 410 Z. 2 in Verbindung mit den §§ 4, 44, 48, 49, 54 und 68 ASVG sowie gemäß § 1 und 62 AlVG 1958 aus, daß der Beschwerdeführer - ein Dentist - verpflichtet sei, die mit Beitragsnachberechnung vom 19. Dezember 1962 vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie die Nebenumlagen, im Ausmaß von S 11.621,94 an die Krankenkasse... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44ASVG §68 Abs1 Satz1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2030/62 E 26. Juni 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wenn ein Kollektivvertrag zwar eine Regelung dahingehend, daß die wöchentliche bzw tägliche normale Arbeitszeit ein gewisses Stundenausmaß nicht übersteigen dürfe, jedoch keine für die Vertragspartner verbindliche Festlegu... mehr lesen...