Norm: ASVG §44 ASVG §125 Abs1 ASVG § 44 heute ASVG § 44 gültig ab 01.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 ASVG § 44 gültig von 01.01.2019 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2017 ASVG § 44 gültig von 01.01.2019 bis 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §44ASVG §51
Rechtssatz: Das Pflichtversicherungsverhältnis zielt nicht auf eine individuelle objektive Äquivalenz von Beitragsleistung und gebotener Sicherung ab: Bei der Beitragsberechnung wird nicht auf das individuelle Versicherungsrisiko, das der einzelne Versicherte darstellt, Rücksicht genommen, sondern mit dem zu erwartenden Gesamtaufwand kalkuliert, der auf die Versichertengemeinschaft umgelegt wird. Es erfolgt aber keine Auf... mehr lesen...
Die Kläger waren im Unternehmen der seit 3. 10. 1980 in Konkurs befindlichen A-Baugesellschaft mbH und der A-Baugesellschaft mbH & Co KG iL als Poliere beschäftigt. Sie sind am 14. 10. 1980 gemäß § 25 Abs. 1 KO vorzeitig ausgetreten. Über die von den Klägern gegen den Beklagten als Masseverwalter der genannten Gesellschaften geltend gemachten Ansprüche erließ das Erstgericht ein Teilanerkenntnis- und Teilurteil, mit welchem es den Beklagten schuldig erkannte, an den Erstkläger ein... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs1 IASVG §11ASVG §44
Rechtssatz: Im Falle des Anspruches auf eine Kündigungsentschädigung infolge einer ungerechtfertigten Entlassung oder eines gerechtfertigten vorzeitigen Austrittes des Arbeitnehmer endet dessen Entgeltanspruch im sozialversicherungsrechtlichen Sinn erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, so daß auch die Pflichtversicherung erst mit dem Ende des Entgeltanspruches, sohin mit dem Ende jenes Zeitrau... mehr lesen...