Bei der Sitzung Nr. 45a des Vorstandes der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse am 14. April 2004 wurde der Beschluss gefasst, Mag. W. vorübergehend die Leitung der Bürogruppe IV zu übertragen. Beschlossen wurde auch, dass damit der "Anfall einer Verwendungszulage gemäß § 50 Abs. 1 DO.A auf GG/DK G-I der DO.A" verbunden ist. Nach dem Sitzungsprotokoll hat der Beauftragte der Aufsichtsbehörde Mag. P. dagegen Einspruch erhoben und dies mit fehlender Rechtsgrundlage für die Vertr... mehr lesen...
Bei der Sitzung Nr. 45a des Vorstandes der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse am 14. April 2004 wurde der Beschluss gefasst, Mag. W. vorübergehend die Leitung der Bürogruppe IV zu übertragen. Beschlossen wurde auch, dass damit der "Anfall einer Verwendungszulage gemäß § 50 Abs. 1 DO.A auf GG/DK G-I der DO.A" verbunden ist. Nach dem Sitzungsprotokoll hat der Beauftragte der Aufsichtsbehörde Mag. P. dagegen Einspruch erhoben und dies mit fehlender Rechtsgrundlage für die Vertr... mehr lesen...
Bei der Sitzung Nr. 45a des Vorstandes der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse am 14. April 2004 wurde der Beschluss gefasst, Mag. W. vorübergehend die Leitung der Bürogruppe IV zu übertragen. Beschlossen wurde auch, dass damit der "Anfall einer Verwendungszulage gemäß § 50 Abs. 1 DO.A auf GG/DK G-I der DO.A" verbunden ist. Nach dem Sitzungsprotokoll hat der Beauftragte der Aufsichtsbehörde Mag. P. dagegen Einspruch erhoben und dies mit fehlender Rechtsgrundlage für die Vertr... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §427 Abs1 Z4;ASVG §427 Abs1 Z5;ASVG §448 Abs1;ASVG §448 Abs3 idF 2003/I/071;ASVG §449 Abs3;
Rechtssatz: Wenn durch die Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 in § 448 Abs. 3 dritter Halbsatz ASVG die Bestimmung eingefügt wurde, dass dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Recht zusteht, zu den Sitzungen der Verwaltungskörp... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §427 Abs1 Z4;ASVG §427 Abs1 Z5;ASVG §448 Abs1;ASVG §448 Abs3 idF 2003/I/071;ASVG §449 Abs3;
Rechtssatz: Wenn durch die Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 in § 448 Abs. 3 dritter Halbsatz ASVG die Bestimmung eingefügt wurde, dass dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Recht zusteht, zu den Sitzungen der Verwaltungskörp... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §427 Abs1 Z4;ASVG §427 Abs1 Z5;ASVG §448 Abs1;ASVG §448 Abs3 idF 2003/I/071;ASVG §449 Abs3;
Rechtssatz: Wenn durch die Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 in § 448 Abs. 3 dritter Halbsatz ASVG die Bestimmung eingefügt wurde, dass dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Recht zusteht, zu den Sitzungen der Verwaltungskörp... mehr lesen...