Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die XXXX Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) verpflichte mit dem bekämpften Bescheid vom 25.07.2018, die XXXX GmbH (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet), als Dienstgeberin für allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in den Beilagen des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die dort angeführten Zeiträume den Betrag von ? 97.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 22.03.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (in der Folge kurz: GPLA) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde eine GPLA für den Prüfzeitraum01.01.2008 bis 31.12.2012 vorgenommen. 2. Am XXXX erließ die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in dem festgestellt wurde, dass aus GPLA vom 26.08.2013 und dem Bezug habenden Prüfbericht für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 aufscheinenden Nachverrechnungspositionen für die dort ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.7.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG - da in seinem Betrieb im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien - verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 8.3.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2012 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die Z. M. B. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 14.403,81 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 165,00 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.341,36 vorgeschrieben. Die Beiträge und der Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend auch kurz: "Herr R."), XXXX , vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend auch kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Angestellter der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-,... mehr lesen...