Begründung: 1. Mit seinem auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter die Aufhebung des Wortes "keine" sowie der Wortfolge "der Landeshauptmann hat jedoch dem Einspruch auf Antrag aufschiebende Wirkung dann zuzuerkennen, wenn 1. der Einspruch nach Lage des Falles erfolgversprechend erscheint oder 2. das Verhalten des Einspruchwerbers nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gerichtet ist" im §412 Abs6 ASVG idF BGBl. Nr. 335/19... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASVG §412 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen der
Regelung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in
Sozialversicherungssachen mangels aktueller Betroffenheit des
Antragstellers; Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren
über den Einspruch des Antragstellers durch den La... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der unter der Rubrik "Einspruch gegen Bescheide der Versicherungsträger" stehende §412 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. 189/1955, hatte in der Fassung der Novelle BGBl. 13/1962 folgenden Wortlaut: "§412. (1) Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen können binnen einem Monat nach der Zustellung durch Einspruch an den zuständigen Landeshauptmann angefochten werden. Der Einspruch hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs1ASVG §412 Abs6 idF BGBl 676/1991
Leitsatz: Aufhebung der Regelung der aufschiebenden Wirkung eines Einspruches
im ASVG wegen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip
Rechtssatz: §412 Abs6 ASVG idF BGBl. 676/1991 wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die im E v 28.02.92, G293/91 ua, dargelegten Erwägungen tr... mehr lesen...