Norm: ASVG §408ASVG §107aASGG §76 Abs1
Rechtssatz: Stirbt ein Sonderrechtsnachfolger wenige Tage nach dem Berechtigten, so wächst der fällige Geldleistungsanspruch den gemäß § 56 Abs 1 SGB I nächstrangig Begünstigten zu. Veröff: SGb 2001,140 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114801 Im RIS seit 10.06.2000 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs2ASVG §408
Rechtssatz: Die Verlassenschaft ist nur dann zur Fortsetzung des Verfahrens berechtigt, wenn keine primär Fortsetzungsberechtigten im Sinne § 76 Abs 2 ASGG vorhanden sind. Entscheidungstexte 10 ObS 195/93 Entscheidungstext OGH 28.10.1993 10 ObS 195/93 Veröff: SZ 66/136 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1ASGG §76ASVG §408
Rechtssatz: Stirbt der Leistungswerber vor Zustellung des Bescheides, ist die Klage gegen den gegen ihn erlassenen Bescheid vorerst unzulässig. Die Fortsetzungsberechtigten müßten im Verwaltungsverfahren die Erklärung abgeben, das Verfahren fortzusetzen. Eine Klage ist nur gegen den dann an sie zugestellten Bescheid zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 19... mehr lesen...
Begründung: Die am 24.April 1894 geborene Elisabeth S*** bezog von der beklagten Partei eine Alterspension und nach dem Ableben ihres Ehegatten auch eine Witwenpension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Mit Schreiben vom 4. Mai 1982 an die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, bei der beklagten Partei eingelangt am 11.Mai 1982 beantragte Elisabeth S*** die Gewährung eines Hilflosenzuschusses. Noch während des laufenden Leistungsfeststellungsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs2ASVG §107 Abs5ASVG §107a Abs1ASVG §108ASVG §408
Rechtssatz: § 108 ASVG und die korrespondierende Verfahrensnorm des § 408 ASVG enthalten keine abschließende sondererbfolgerechtliche Regelung. Sind bevorrechtete Personen im Sinne dieser Bestimmungen nicht vorhanden, fällt die Forderung in den Nachlaß (gilt auch für das Heimfallsrecht der Republik Österreich). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §408
Rechtssatz: Wird die Fortsetzungsberechtigung nach § 408 ASVG verneint, so wird damit (zumindest als Vorfrage) über den materiellrechtlichen Leistungsanspruch entschieden. Es handelt sich hiebei um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG. Entscheidungstexte 10 ObS 163/87 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 10 ObS 163/87 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: ASVG §108ASVG §281 Abs2ASVG §354ASVG §367ASVG §408ZPO §190 D13
Rechtssatz: Der Versicherungsträger entscheidet in Ausübung seiner Bescheidbefugnis (§ 354 ASVG) und seiner Bescheidverpflichtung (§367 ASVG) gleich einer Verwaltungsbehörde. Seine Bescheide sind wie Verwaltungsakte für die Gerichte bindend. Entscheidungstexte 2 Ob 238/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 23... mehr lesen...
Norm: ASVG §408
Rechtssatz: § 408 ASVG enthält nicht nur eine verfahrensrechtliche Bestimmung über die Fortsetzung des Verfahrens, sondern auch eine materiellrechtliche Bestimmung über die Bezugsberechtigung. Entscheidungstexte 2 Ob 238/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 238/63 Veröff: EvBl 1964/185 S 272 = RZ 1964,97 Europe... mehr lesen...