Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z10 idF 1981/588;ASVGNov 37te Art1 Z1;ASVGNov 37te Art6 Abs2;B-VG Art140 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0175 E 19. Dezember 1989 RS 2(hier: Art6 Abs 2 der 37ten ASVG-Novelle) Stammrechtssatz Der VwGH hegt keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art III Abs 1 der 11ten BSVG-Novelle, auc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z10 idF 1981/588;ASVGNov 37te Art1 Z1;ASVGNov 37te Art6 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Dem Gleichheitsgrundsatz ist auch das Gebot einer differenzierenden Regelung wesentlich unterschiedlicher Sachverhalte immanent; das heißt der Gesetzgeber darf auch Ungleiches nicht, unsachlicherweise gle... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1989 stellte die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 1 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als freischaffender Komponist ab 1. Jänner 1989 nicht der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Z. 3 leg. cit. und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 unterliege. Die darauf bezughabende Anmeldung des Beschwerdeführers wurde abgelehnt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist die Bedeutung des Wortes "Musiker" nicht eindeutig: So wird in einem engeren Sinn als Musiker im wesentlichen derjenige verstanden, der ein Musikinstrument spielt. In einem weiteren Sinne wird als Musiker allerdings auch derjenige betrachtet, der sich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einbeziehung der "Musiker" in die Gruppe der selbständigen Lehrer und Erzieher im § 4 Abs 3 Z 3 ASVG spricht zwar dafür, daß es sich insgesamt um einen Personenkreis handelt, der im wesentlichen reproduktiv tätig ist. Auch bei den in Z 3 genannten Artisten wird in der Regel nicht die eig... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1989 stellte die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 1 ASVG fest, daß der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als freischaffender Komponist ab 1. Jänner 1989 nicht der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Z. 3 leg. cit. und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 unterliege. Die darauf bezughabende Anmeldung des Beschwerdeführers wurde abgelehnt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist die Bedeutung des Wortes "Musiker" nicht eindeutig: So wird in einem engeren Sinn als Musiker im wesentlichen derjenige verstanden, der ein Musikinstrument spielt. In einem weiteren Sinne wird als Musiker allerdings auch derjenige betrachtet, der sich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs3 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einbeziehung der "Musiker" in die Gruppe der selbständigen Lehrer und Erzieher im § 4 Abs 3 Z 3 ASVG spricht zwar dafür, daß es sich insgesamt um einen Personenkreis handelt, der im wesentlichen reproduktiv tätig ist. Auch bei den in Z 3 genannten Artisten wird in der Regel nicht die eig... mehr lesen...
Die erstmitbeteiligte Partei ist diplomierte Assistentin für physikalische Medizin; mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. August 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 5. September 1988 wurde ihr gemäß §§ 25 lit. a, 26 Abs. 1 und 52 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. März 1961, BGBl. Nr. 102, betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und des Sanitätshilfsdienstes, die Bewilligung zur freiberuflichen Ausübun... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6;ASVG §4 Abs3 Z2;KrPflG 1961 §52 Abs4;
Rechtssatz: AusfzF, warum unter § 4 Abs 3 Z 2 ASVG ("in der Krankenpflege selbständig erwerbstätige Personen") nach dem (fachlichen und daher maßgeblichen) Sprachgebrauch nicht auch der medizinisch technische Dienst, insb nicht der einen Teil desselben bildende physik... mehr lesen...
Die erstmitbeteiligte Partei ist diplomierte Assistentin für physikalische Medizin; mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. August 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 5. September 1988 wurde ihr gemäß §§ 25 lit. a, 26 Abs. 1 und 52 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. März 1961, BGBl. Nr. 102, betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und des Sanitätshilfsdienstes, die Bewilligung zur freiberuflichen Ausübun... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6;ASVG §4 Abs3 Z2;KrPflG 1961 §52 Abs4;
Rechtssatz: AusfzF, warum unter § 4 Abs 3 Z 2 ASVG ("in der Krankenpflege selbständig erwerbstätige Personen") nach dem (fachlichen und daher maßgeblichen) Sprachgebrauch nicht auch der medizinisch technische Dienst, insb nicht der einen Teil desselben bildende physik... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 1987 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG in der derzeit geltenden Fassung ab. In der Bescheidbegründung wird nach Zitierung der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, daß seit dem 1. Juli 1927 bis zur Emigration weder Beitrags- noch Ersatzzeiten vorlägen. Weiters h... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 litb;ASVG §4 Abs3 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 Z 3 ASVG ist auf die Erteilung von privatem Fremdsprachunterricht neben einer sonstigen (nicht beruflichen) Tätigkeit anwendbar (Hinweis E 30.6.1971, 571/71, VwSlg 8049 A/1971). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19880... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 1987 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten die Begünstigung der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 gemäß den §§ 500 ff ASVG in der derzeit geltenden Fassung ab. In der Bescheidbegründung wird nach Zitierung der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, daß seit dem 1. Juli 1927 bis zur Emigration weder Beitrags- noch Ersatzzeiten vorlägen. Weiters h... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 litb;ASVG §4 Abs3 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 Z 3 ASVG ist auf die Erteilung von privatem Fremdsprachunterricht neben einer sonstigen (nicht beruflichen) Tätigkeit anwendbar (Hinweis E 30.6.1971, 571/71, VwSlg 8049 A/1971). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19880... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ABGB §879;AlVG 1977 §1 Abs1 lita;ApG 1907 §12 Abs2 Z1 idF 1984/502;ApG 1907 §12 Abs4 idF 1984/502;ApGNov 1984 Art3 Abs1;ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs3;
Rechtssatz: Auch nach der durch die ApGNov BGBl 1984/502 geschaffenen ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 litb;ASVG §4 Abs3 Z10;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: War ein Begünstigungswerber vor dem 1.1.1939 Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, so stellt diese Zeit gemäß § 229 Abs 1 Z 4 lit b ASVG eine Ersatzzeit und damit nach § 502 Abs 1 und Abs 4 legcit eine Versicherungszeit dar. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §229 Abs1 Z4 litb;ASVG §4 Abs3 Z10;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: War ein Begünstigungswerber vor dem 1.1.1939 Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, so stellt diese Zeit gemäß § 229 Abs 1 Z 4 lit b ASVG eine Ersatzzeit und damit nach § 502 Abs 1 und Abs 4 legcit eine Versicherungszeit dar. European Case Law Iden... mehr lesen...