Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Gebietskrankenkasse pflichtversicherte Kläger unterzog sich am 1. 4. 1997 bei dem Facharzt für Urologie Dr. Reinhold P*****, bei dem es sich um einen Vertragsarzt der Beklagten handelt, einer Prostatauntersuchung. Der Arzt empfahl eine sogenannte PSA-Wertbestimmung und wies den Kläger darauf hin, daß diese Untersuchung bei Vertragslabors der Beklagten oder aber in dem mit der Beklagten nicht im Vertragsverhältnis stehenden "Speziallabor... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der Beklagten nach den Bestimmungen des ASVG in der Krankenversicherung pflichtversichert. Er leidet an einer Herzerkrankung, die unter anderem eine medikamentöse Behandlung erforderlich macht. Er begab sich zur Behandlung dieser Erkrankung zu einem Facharzt für Innere Medizin, der ein Vertragsarzt der Beklagten ist, was dem Kläger auch bekannt war. Im Zuge der Behandlung wurde eine 24-Stunden-Blutdruckmessung durchgeführt, wofür der Kläger auf Gru... mehr lesen...
Norm: ASVG §131 Abs1ASVG §135 Abs1ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Ein Vertragsarzt darf anläßlich der Behandlung eines Versicherten neben dem Honorar der Krankenkasse für Vertragsleistungen auch ein Privathonorar für andere Leistungen (nicht für Vertragsleistungen) entgegennehmen; dies setzt voraus, daß dieses Privathonorar für eine ärztliche Leistung zu erbringen ist, die nicht bereits durch das Kassenhonorar abgegolten ist. En... mehr lesen...
Norm: ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 342 Abs 2 ASVG hat die Honorierung der ärztlichen Leistungen grundsätzlich nach Einzelleistungen zu erfolgen. Honorarpauschalierungen, die aus praktischen Gründen oft nicht vermieden werden können, müssen daher quantitativ die Ausnahme bleiben. Es entspricht daher einer gesetzeskonformen Interpretationen der Gesamtverträge, daß Sonderleistungen, die in der Honorarordnung nicht enthalten sind, vom Arzt... mehr lesen...
Norm: ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Leistungen, die im Zeitpunkt der grundsätzlichen Einigung über die Positionen der Honorarordnung auf Kosten des Krankenversicherungsträgers nicht zu erbringen waren, die jedoch später Gegenstand des Kataloges der Leistungen wurden, auf die die Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger Anspruch haben, sind, sofern sie in ihrem Umfang und ihrer Qualität den Leistungen entsprechen, für die Sondertarife vorgese... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Notwendige, in den Gesamtverträgen aber nicht vorgesehene Leistungen ist der Versicherte auch dann zu fordern berechtigt, wenn sich die Vertragsärzte berechtigt weigern, diese Leistungen auf Kosten der Krankenversicherung zu erbringen. Entscheidungstexte 10 ObS 264/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 10 ObS 264/93 Veröff. SZ 67/67 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §135ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Ein Versicherter darf einen Vertragsarzt privat in Anspruch nehmen und hat Anspruch auf spätere Kostenerstattung, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Vertragsarzt auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers nicht erbringen darf. Entscheidungstexte 10 ObS 264/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 10 ObS 264/93 Veröff. SZ 67/67 ... mehr lesen...