RS OGH 1994/4/14 10ObS264/93, 10ObS59/94, 10ObS166/94, 10ObS422/98a, 10ObS403/98g, 10ObS3/18s

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Norm

ASVG §135
ASVG §342 Abs2

Rechtssatz

Ein Versicherter darf einen Vertragsarzt privat in Anspruch nehmen und hat Anspruch auf spätere Kostenerstattung, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Vertragsarzt auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers nicht erbringen darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083858

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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