Norm
ASVG §135Rechtssatz
Ein Versicherter darf einen Vertragsarzt privat in Anspruch nehmen und hat Anspruch auf spätere Kostenerstattung, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Vertragsarzt auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers nicht erbringen darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083858Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018