Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein in die Psychotherapeutenliste eingetragener selbständiger Psychotherapeut, der seinen Beruf in freier Praxis ausübt. Er steht mit keiner der drei Beklagten in Vertragsbeziehung. Die Erstbeklagte ist Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesland Salzburg. Zweit- und Drittbeklagter sind private Vereine, die sich zur ARGE-Psychotherapie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in der Folge: ARGE) mit dem Zweck der Umsetzung der „Leis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe und Erbin eines am 7. 1. 2000 verstorbenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der als Vertragsarzt in Wien 18 eine Zahnarztpraxis betrieb. Nach dem Tod ihres Mannes führte die Klägerin die Praxis im Einvernehmen mit den beklagten Parteien bis Ende März 2003 durch einen „Vertretungsarzt" fort. In der zweiten Hälfte des Jahres 2002 wurde die Kassenplanstelle entsprechend den in Punkt II der von den beklagten Parteien gemäß § 5 Abs 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Walter S*****, vertreten durch Mag. Markus Lechner, Rechtsanwalt in Lochau, wider die beklagte Partei Ärztekammer für *****, vertreten durch braunegghoffmann & Partner,... mehr lesen...
Begründung: 1. Die bundesweit tätige Beklagte ist eine Sozialversicherungsträgerin und sorgt in dem ihr durch das ASVG übertragenen Aufgabenbereich unter anderem dafür, dass die bei ihr versicherten Personen (das sind rund 3,3 % aller im Inland sozialversicherten Personen) und deren mitversicherte Angehörige auf ihre Rechnung (abgesehen von einem Selbstbehalt des Versicherten in Höhe von 14 %) entweder in ihren Einrichtungen oder bei ihren Vertragsärzten die gesetzlich vorgesehene... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Rechtsträgerin eines selbständigen Ambulatoriums für physikalische Medizin in T*****. Die Antragsgegnerin ist die für N***** zuständige Gebietskrankenkasse. Die Antragsgegnerin schloss im eigenen Namen und im Namen von drei Gebietskrankenkassen, von drei Betriebskrankenkassen und der V***** am 16. 7. 1997 einen Vertrag über die physiotherapeutische Behandlung an Versicherten auf Rechnung des Versicherungsträgers. Etwa 75 % aller von der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Gesellschaft mbH betreibt ein nicht bettenführendes Ambulatorium in der Betriebsform einer privaten Krankenanstalt zur Durchführung medizinisch-chemischer Labordiagnostik. Die Antragsgegnerin ist eine Gebietskrankenkasse. Sie schloss mit der Antragstellerin einen am 01. 10. 1997 in Kraft getretenen Vertrag über die Durchführung von Laboruntersuchungen an gegenüber der Antragsgegnerin und anderen von dieser vertretenen Krankenversicherungsträgern anspr... mehr lesen...
Norm: ASVG §133ASVG §338KartG 1988 §5KartG 1988 §34KartG 1988 §35
Rechtssatz: Sozialversicherungsträger sind von der Regelung des Kartellgesetzes nicht grundsätzlich befreit; in den Ausnahmevorschriften des § 5 KartG wird nämlich ihr Wirkungsbereich nicht erwähnt. Im Verhältnis zu den ärztlichen und nichtärztlichen Anbietern von der Krankenbehandlung zuzuordnenden Leistungen handeln die Krankenversicherungsträger privatwirtschaftlich. Die Krank... mehr lesen...
Norm: ASVG §338KartG 1988 §35
Rechtssatz: Die Entscheidung darüber, ob bzw zu welchen Bedingungen die (auf Nachfragerseite) marktbeherrschenden Sozialversicherungsträger Verträge mit Leistungserbringern schließen, ist unmittelbar "marktrelevant"; sie unterliegen daher auch insofern der Mißbrauchsaufsicht des Kartellgerichts (hier: Kündigung eines Ambulatoriumsvertrages). Entscheidungstexte 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ASVG §338 ffASVG §341ASVG §342ASVG §343ÄrzteG1998 §65 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 341 Abs 3 ASVG ist der Inhalt des Gesamtvertrages auch Inhalt der zwischen den einzelnen Trägern der Krankenversicherung und den einzelnen Vertragsärzten (gemäß § 343 Abs 1 ASVG im Einvernehmen mit der zuständigen Ärztekammer) abzuschließenden Einzelverträge. Die Untersuchung der gegenständlichen Vereinbarung hat von den §§ 338 ff ASVG auszugehen,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Witwe und Alleinerbin des am 14. 7. 1998 verstorbenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Ion I*****, der als Vertragsarzt der Erstbeklagten in Wien eine Ordination betrieb und ordentlicher Kammerangehöriger der Zweitbeklagten war. Die beklagten Parteien haben gemäß § 5 Abs 2 des zwischen den Ärztekammern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger geschlossenen Gesamtvertrages vom 25. 6. 1956 eine am 1. 7. 1997 in Kraft getrete... mehr lesen...
Die klagenden Parteien begehren, gestützt auf § 153 Abs 3 letzter Satz ASVG, von der Beklagten die Unterlassung der Leistung von Zahnbehandlung und Zahnersatz in ihren Ambulatorien, soweit es sich um skelettierte Metallprothesen handelt. Sie brachten hiezu vor, in den einen Bestandteil der zwischen den Streitteilen geschlossenen Gesamtverträge bildenden Honorarordnungen sei die Leistung von "Stahlprothesen" (skelettierte Metallprothesen) nicht vorgesehen. Die Beklagte verstoße gegen d... mehr lesen...
Norm: ASVG §153 Abs3ASVG §338ASVG §339ASVG §352 Z1ASVG §448 ffÄrzteG §20ÄrzteG §21ÄrzteG §49DentG §18DentG §19JN §1ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: In den Verträgen der Zahnärzte und Dentisten mit den Sozialversicherungsträgern nicht vorgesehene Leistungen dürfen in den Zahnambulatorien der Versicherungsträger nicht ausgeführt werden; für Klagen auf Unterlassung solcher Leistungen ist der Rechtsweg zulässig; Ärztekammern und Dentistenkammern sin... mehr lesen...