Begründung: Die zweitbeklagte GmbH betrieb in Wien eine Baustelle. Beim Einsturz einer 2,6 Meter tiefen und 5 Meter langen, nicht gesicherten Künette wurden am 11. 12. 2003 zwei ihrer Arbeiter verletzt. Eine Sicherung durch - auf der Baustelle vorhandene - Pfosten hätte einen zusätzlichen Zeitaufwand von einer Stunde bedeutet. Seit zehn Jahren war es gängige Praxis der Zweitbeklagten, auf ihren Baustellen keinerlei Absicherung vorzunehmen, um Kosten und Zeit zu sparen. Die Geschäft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch nach der im vorliegenden Fall bereits maßgebenden Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (vgl Art XI Abs 6) ist gegen das Urteil des Berufungsgerichts die Revision (nunmehr nach § 502 Abs 1 ZPO) nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber führt zunächst zutreffend aus, dass nur das - ausschließliche - Vorliegen einer grob fahrlässigen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Versicherten selbst der Gewährung einer Integritätsabgeltung entgegenstünde (SSV-NF 9/51, 12/150 mwN ua). Insoweit ist aber kein Widerspruch zum Berufungsgericht zu erblicken, dessen ausdrücklich auf die Entscheidung SSV-NF 9/51 bezugnehmenden Ausfüh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 334 ASVG ist originärer Natur und besteht unabhängig von den Ersatzansprüchen des Geschädigten (SZ 31/2; ArbSlg 8.982; SZ 62/206; u. a.). Unbeschadet der hier nicht mehr zu untersuchenden (§ 37 Abs 1 ASGG; § 260 Abs 4 ZPO; siehe SZ 67/215 sowie RIS Justiz RS0085562 und RS0085567) Frage der Gerichtszuständigkeit, stellen die hier erhobenen Ansprüche weder eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Göstl und Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Pensionsversicherungsanstalt *****, vertreten durch ***** Rechtsanwalt ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing. Peter S***, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweit- und Drittkläger, ist an den Folgen der Verletzungen, die er bei einem Autounfall am Karsamstag, dem 2. April 1988 gegen 23,30 Uhr auf der Westautobahn in Fahrtrichtung Salzburg bei Straßenkilometer 226,375 im Gemeindegebiet von Aurach am Hongar erlitten hatte, verstorben. Er war bei der Firma ING. H*** H*** in Wien (Werkzeugmaschinen und Werkzeuge) als Verkaufsingenieur beschäftigt. Seine Tätig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.9.1983 ereignete sich auf einer Arbeitsstelle der Firma Emil K*** Gesellschaft mbH in Gailitz, Gemeinde Arnoldstein, ein Arbeitsunfall, bei dem der bei diesem Unternehmen beschäftigte und bei der Klägerin pflichtversicherte Nikolaus G*** tödlich verletzt wurde. Der Beklagte war damals verantwortlicher Betriebsleiter dieses Unternehmens. Er wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6.4.1984, 7 E Vr 689/84-15, des Vergehens der fah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beim Beklagten beschäftigte Manfred M*** geriet am 10. August 1983 mit dem von ihm bedienten LKW-Kran im Bereich des Bahnhofs Bregenz mit der Starkstromleitung in Berührung und wurde hiedurch getötet. Die Klägerin, die den Hinterbliebenen des Getöteten bis 30. September 1985 Begräbniskosten sowie Witwen- und Waisenpensionen von insgesamt S 205.979,24 bezahlte, begehrt den Ersatz dieses Betrages samt 4 % Zinsen sowie die Feststellung, daß der Beklagte der K... mehr lesen...
Am 12. November 1960 verunglückte der auf dem Gut W. beschäftigte Franz H. tödlich. Er war damals einem Traktorführer als Hilfskraft beim Maisdrusch zugeteilt. Dieser schmierte eben einen im Leerlauf laufenden Mähdrescher ab. Franz H. wollte sich vermutlich im Windschatten eine Zigarette anzunden. Dabei näherte er sich der rotierenden Gelenkswelle, die der Kraftübertragung von der Zapfwelle des Traktors zum Mähdrescher dient und über der sich keine Schutzvorrichtung befand. Er wurde o... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASVG §334 Abs2
Rechtssatz: § 334 Abs 2 ASVG schließt nicht aus, dass bei der Beurteilung der Frage, ob der auf Ersatz in Anspruch Genommene grob fahrlässig gehandelt habe, das Verhalten des Versicherten mit berücksichtigt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 104/67 Entscheidungstext OGH 21.04.1967 2 Ob 104/67 Veröff: SZ 40/55 = EvBl 1968/94 S 159 = ZVR 1968/53 S 103 = Lw... mehr lesen...
Norm: ASVG §334 Abs2
Rechtssatz: (Zur RAO) Der Ersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 903 RVO ist nicht vom Versicherten abgeleitet, diesem Ersatzanspruch gegenüber kann daher nicht Mitverschulden des Versicherten geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1271/27 Entscheidungstext OGH 03.01.1928 1 Ob 1271/27 Ähnlich; Veröff: SZ 10/63 ... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes Linz wurde der Beklagte schuldig erkannt, er habe am 30. Juni 1950 in Kremsdorf als aufsichtführender Arbeiter der Straßenbaufirma ASDAG. durch Außerachtlassung der nötigen Versichtsmaßnahmen beim Abbau von Schotter, und zwar dadurch, daß er entgegen den Bestimmungen der Steinbruchverordnung vom 29. Mai 1908, RGBl. Nr. 116, und entgegen den Unfallverhütungsvorschriften die über 2 m hohe Wand der linken Grubenseite nicht böschen und den Abraum nicht abräu... mehr lesen...