Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin mit Franz H***** wurde mit Urteil des Kreisgerichts Wels vom 29. 4. 1986 (rechtskräftig 9. 6. 1986) gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass Franz H***** das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Ein Unterhaltsvergleich wurde nicht geschlossen. Franz H***** hatte etwa seit dem Jahr 1973 keinen Unterhalt mehr bezahlt; die Klägerin hatte allerdings seitdem während aufrechter Eh... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: Der für die erste Pension des Pensionsberechtigten (Berufsunfähigkeitspension) maßgebende Stichtag bleibt auch für die sich an diese Leistung anschließende Alterspension der für die Ausnahmeregelung des § 294 Abs 5 ASVG maßgebende Stichtag. Entscheidungstexte 10 ObS 35/00w Entscheidungstext OGH 21.03.2000 10 ObS 35/00w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 6. 1973 geschlossene Ehe der am 3. 5. 1937 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Ing. Josef S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 3. 1984 aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Mit Schreiben des Rechtsvertreters des Mannes vom 15. 2. 1985 und Annahme durch die Klägerin am 29. 5. 1985 wurde eine Unterhaltsvereinbarung dahin getroffen, daß die Klägerin gegen Erhalt eines einmaligen Bargeldbetrages vo... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 6. 1963 geschlossene Ehe der am 17. 8. 1939 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Johann R. wurde mit Urteil vom 16. 4. 1981 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. In einem am selben Tag abgeschlossenen Unterhaltsvergleich verpflichtete sich der Mann, an die Klägerin ab 1. 5. 1981 einen monatlichen wertgesicherten Unterhalt von S 1.750 zu zahlen. Zusätzlich übergab er ihr als einmalige und sofortige Abgeltung aller sonstigen Unterhaltsa... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs1ASVG §294 Abs3ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: 1. § 294 Abs 5 ASVG ist verfassungskonform so auszulegen, daß eine Anrechnung nach § 294 Abs 1 ASVG auch dann nicht erfolgt, wenn die Ehe aus dem Verschulden des anderen Ehegatten geschieden wurde, eine Unterhaltsleistung aus dieser Scheidung zumindest in Höhe des sich aus § 294 Abs 1 ASVG ergebenden Pauschalbetrages auf Grund der Vereinbarung eines niedrigeren Unterhalts und des dari... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §294 Abs1ASVG §294 Abs3. ASVG idF 1993/335 §294 Abs5BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Eine schuldlos geschiedene Frau, die eine Lebensgemeinschaft eingeht, muß sich trotz Ruhens ihres Unterhaltsanspruchs den fiktiven Unterhalt ihres geschiedenen Gatten für die Berechnung der Ausgleichszulage anrechnen lassen. Da das Eingehen einer Lebensgemeinschaft ein Ruhen des Unterhaltsanspruches der Frau ohne Rücksicht ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 Abs5
Rechtssatz: Es entspricht durchaus sachlichen Gesichtspunkten, wenn der Gesetzgeber verhindern möchte, daß zu Lasten der Ausgleichszulage auf gesetzlichen Unterhalt verzichtet wird. Nur ausnahmsweise (§ 294 Abs 5 ASVG, eingefügt durch die 51. Nov) soll ein Unterhaltsverzicht bei Scheidung aus Verschulden des anderen Ehegatten, wenn dieser Verzicht spätestens zehn Jahre vor dem Stichtag erfolgte, die Höhe der Ausgleichszulag... mehr lesen...