Entscheidungsgründe: Der am 21.7.1957 geborene Kläger absolvierte nach 9 Klassen Volksschule in der Zeit von 1972 bis 1976 eine nicht abgeschlossene Lehre als Drogist, war anschließend Schweißer und Hilfsarbeiter, von 1977 bis 1978 Kraftfahrer und von 1978 bis 1991 Arbeiter im Kohlenbergbau, wobei er überwiegend als Sortierer und Verladearbeiter eingesetzt und mit sonstigen Hilfsarbeiten betraut war. Von 1991 bis 1993 war er ohne Beschäftigung und im Jahr 1993 als Sortierer im P... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 EASVG §279 Abs1ASVG §280
Rechtssatz: Bei einem mit Hilfsarbeiten im Bergbau betraut gewesenen Arbeiter sind im Bereich der Knappschaftsvollpension für die Frage der Invalidität die allgemein für Arbeiter geltenden Regelungen anzuwenden. Einschränkungen auf Tätigkeiten in bergmännischen Betrieben bestehen nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 166/97b Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...