Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litaASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Feststellung, ob bei einem Versicherten die geminderte Arbeitsfähigkeit dauernd oder nur vorübergehend ist, kommt für die Frage des Eintritts des Versicherungsfalles und der Möglichkeit der Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Leistung Bedeutung zu. Nur dann, wenn die Invalidität bereits mehr als 26 Wochen vor dem Pensionsantrag bereits bestand, gebührt die Invaliditätspension ab de... mehr lesen...
Norm: ASVG §254 Abs1 Z2ASVG §256
Rechtssatz: Bei vorübergehender Invalidität (§§ 254 Abs 1 Z 2, 256 ASVG) ist die Invaliditätspension bis zu jenem Zeitpunkt zuzuerkennen, für den mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Invalidität vorhergesagt werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 197/95 Entscheidungstext OGH 31.10.1995 10 ObS 197/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §254 Abs1ASVG §255 A, ASVG §273ASVG idF BGBl 1996/201 §86 Abs3 Z2
Rechtssatz: Fällt der Stichtag in die Zeit der seit 01.04.1991 geltenden Fassung des § 254 Abs 1 ASVG (SozialrechtsänderungsG BGBl 1991/157), so besteht auch dann, wenn Invalidität im Sinne des § 255 ASVG vorliegt, kein Anspruch auf Invaliditätspension, solange aufgrund einer Beschäftigung im Inland die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung aufrecht besteht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27.8.1991 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 15.5.1991 auf Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Die dagegen fristgerecht erhobene Klage richtet sich auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß "ab Antragstag" und stützt sich im wesentlichen darauf, daß der Kläger wegen verschiedener Leiden seinen Beruf als Schlosser nicht mehr ausüben könne. Der Kläger bezog sich auch auf die als Beilage D vorgelegte Bestätigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2.2.1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit der
Begründung: ab, daß innerhalb der letzten 36 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.11.1987) nur 23 Monate der Pflichtversicherung nachgewiesen seien und die letzten 12 Versicherungsmonate vor dem Stichtag keine Monate der Pflichtversicherung enthielten. In der dagegen rechtzeitig erhobenen, später ergänzten Klage gesta... mehr lesen...